Agb

AGB der MEGATROCKEN GmbH

1. Allgemeines
a) a) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Megatrocken erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB werden Bestandteil aller Verträge, die Megatrocken mit seinen Vertragspartnern über die von ihm angebotenen Lieferungen und Leistungen abschließt. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
b) Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die die Megatrocken nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Vertragspartner ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
c) Abweichende Vereinbarungen gelten im Zweifel nur für den konkret vereinbarten Fall und bedürfen einer gesonderten und ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

2. Beginn der Mietzeit
a) Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt an dem das Gerät zur Abholung für den Mieter bereitgestellt wird oder zwecks Zustellung an diesen die Betriebsstätte verlässt.
b) Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Lieferschein bei Anlieferung der Mietsache zu unterzeichnen.
c) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Megatrocken GmbH die Lieferung erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw, hat Megatrocken GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termin nicht zu vertreten und berechtigen die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
c) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Mieter nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Vermieter von seiner Verpflichtung frei, so kann der Mieter hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

3. Der Mieter ist verpflichtet:
a) Das gemietete Gerät bestimmungs- und fachgerecht zu benutzen und vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.
b) Ausschließlich der durch den Bautrockner Mietservice Fischer eingewiesene Personenkreis ist berechtigt den Mietgegenstand zu bedienen.
c) Die Verantwortung dafür zu tragen, dass die Mietobjekte für den von ihm vorgesehenen Einsatz geeignet sind. Für die Eignungsprüfung stellt die Firma Megatrocken entsprechende technische Angaben der einzelnen Geräte auf Anfrage bereit.
d) Sollte ein Schaden an dem gemieteten Gerät entstanden sein, ist der Mieter dazu verpflichtet, die Firma Megatrocken unverzüglich von dem Schaden oder dem Defekt zu unterrichten.

4. Haftung
a) Ab dem Zeitpunkt der Gefahrenübergabe stehen die Mietgegenstände unter Obhut des Mieters. Der Mieter haftet ohne Einschränkung für alle durch ihn verursachten Schäden am Mietobjekt oder für Schäden an fremden Eigentum, die durch die Handhabung des Mietobjektes verursacht werden. Bei Beschädigung oder Verlust (vorsätzlich oder grob fahrlässig) des Mietobjektes haftet der Mieter uneingeschränkt in Höhe des Neuwertes des angemieteten Gerätes. Bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des gemieteten Gerätes haftet der Mieter dafür, dass das Gerät nicht durch Dritte gebraucht wird. Die Verantwortung des Vertragspartners für die Mietsache endet erst bei Rückgabe bzw. mit Abholung durch die Megatrocken GmbH.
b) Der Vertragspartner hat die Mietsache gegen Diebstahl, Feuer, Einbruch- und Wasserschäden zu sichern. Der Einschluss der Mietsache in die entsprechende Versicherung des Vertragspartners bzw. die Betriebshaftpflichtversicherung ist Sache des Vertragspartners.

5. Gebäudetrocknung, Leckageortung, Feuchtigkeitsmessung
Werden wir mit einer Gebäudetrocknung, Leckageortung oder Feuchtigkeitsmessung beauftragt – diese schulden wir jeweils als Dienstleistung – und kann ndiese nicht erfolgen, weil der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht gewährt, die Leckage trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder die Trocknung wirtschaftlich sinnvoll nicht durchgeführt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, unsere entstandenen Aufwendungen zu erstatten, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Trocknung oder der Leckageortung in unserem Verantwortungs- und Risikobereich fällt.

6. Sonstige Pflichten des Mieters
a) Gibt der Mieter das gemietete Gerät nicht in gereinigtem, betriebsbereiten Zustand zurück, erfolgt die Reinigung auf Kosten des Mieters durch Megatrocken GmbH.
b) Der Mieter darf das Gerät weder verleihen, noch weiter vermieten, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen.
c) Angestellten oder Beauftragten der Firma Megatrocken GmbH ist jederzeit Auskunft über den Standort des Gerätes zu erteilen und Zutritt zu dem Gerät zu gewähren.
d) Eigentumsschilder, Kennzeichen oder die Firmenbeschriftung der Megatrocken GmbH an der Mietsache oder deren Zubehör, dürfen weder entfernt noch abgeändert oder entstellt werden.

7. Unverschuldeter Schaden am Gerät
a) Weist der Mieter Megatrocken GmbH nach, dass das gemietete Gerät während der Mietzeit mit einem Mangel behaftet war, den der Mieter nicht zu vertreten hat, so erhält er für den entsprechenden Zeitraum, in dem er das Gerät nicht nutzen konnte, kostenlos ein Ersatzgerät. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters sind vollumfänglich ausgeschlossen.
b) Die Firma Megatrocken hat die Mietsache in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zur Abholung bereitzuhalten oder zum Versand zu bringen. Mit der Abholung/Absendung geht die Gefahr der Beförderung auf den Vertragspartner über.
c) Der Vertragspartner kann die Mietsache vor Übernahme bzw. vor Absendung auf seine Kosten besichtigen. Bei Übernahme hat er die Mietsache auf betriebsfähigen und einwandfreiem Zustand hin zu untersuchen, etwaige Mängel unverzüglich zu rügen und diese der Megatrocken GmbH schriftlich anzuzeigen.

8. Beendigung der Mietzeit
a) Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät, mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen, bei Megatrocken GmbH eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
b) Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Lieferschein bei Rückgabe zu unterzeichnen.

9. Preise
a) Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
b) Gibt der Mieter das Gerät erst nach dem im Mietvertrag vereinbartem Zeitpunkt zurück, ist für den Zeitraum zwischen dem Ende des Mietvertrages und der tatsächlichen Beendigung der Mietzeit der jeweils geltende Mietpreis der aktuellen Preisliste als Abrechnungsgrundlage vereinbart. Für diesen Fall bleiben weitere Schadensersatzansprüche vorbehalten.
c) Die Firma Megatrocken GmbH ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen vor Beginn der Mietzeit eine Kaution bis zur Höhe des Neuwertes zu verlangen. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Megatrocken GmbH ist berechtigt, die Kaution mit den voraussichtlichen Kosten (z.B. nicht rechtzeitige Rückgabe oder evtl. Schäden) zu verrechnen. Ansonsten wird die Rückzahlung der Kaution bei Rückgabe des Gerätes fällig.
d) Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.
e) Für jede Mahnung berechnet Megatrocken GmbH eine Kostenpauschale in Höhe von 30,00 Euro.

Stand 01.01.2023

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